Energieeffizienz im Gebäudebereich
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt soll der Energieausweis sorgen. Er informiert einfach und verlässlich über die Energieeffizienz von Gebäuden. Wer eine Wohung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, bekommt so eine wertvolle Orientierungs- und Entscheidungshilfe und kann sich einen Überblick über das Marktangebot verschaffen.
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Generell gesehen, ist der Energieausweis für Wohngebäude ab dem 01.2008 verpflichtend. Für Gebäude, welche nach 1965 errichtet wurden, ist der Energieausweis ab Januar 2009 Pflicht. Sie haben die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Ab dem 01.10.2008 ist der Bedarfsausweis für Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohneiheiten, welche vor 1977 errichtet wurden Pflicht. Ausserdem wurde mit der EnEV 2007 wurde eine Übergangsfrist eingeführt, so dass Energieausweise für Nichtwohngebäude ab dem 1.7.2009 ausgestellt werden müssen.
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